AGB

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DIY STOCK  Eppendorfer Weg 7, 20259 Hamburg

1. DIY STOCK (Verleiher) ist ausschließlich ein Verleih (entgeltlich). Alle unsere Leihwaren sind ausgesuchte Sammlerstücke, Prototypen oder Unikate mit hohem ideellem Wert.
2. Unser Auftraggeber (Ausleiher) ist derjenige, der in den Räumlichkeiten von DIY STOCK auf eigener Verantwortung die gewünschte Leihware zusammenstellt und dem Verleiher den Auftrag erteilt. Ein Auftrag, der per Email, Telefon o.ä. angenommen wurde, unterliegt den gleichen AGB.s. 3. Die Leihgebühr für eine Leihware ist vom Verleiher festgelegt und steht nicht im Verhältnis zum Warenwert. Die Leihgebühren sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher MwSt.
4. Der Warenwert ist vom Verleiher festgelegt und ist unabhängig von der Leihgebühr. Der Warenwert ist ein ideeller Wert. Der Verleiher ist nicht verpflichtet, den Ursprung, Einkaufspreis oder andere Infos bekannt zu geben. Alle Warenwerte sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher MwSt. Der angesetzte Warenwert ist nicht verhandelbar.
5. Wir verkaufen keine unserer Leihwaren.
6. Die übliche Verleihdauer beträgt nicht mehr als 14 Tage. Die Verleihdauer beginnt zu dem Zeitpunkt an dem die Leihware vom Verleiher zusammengestellt wurde und dadurch Dritten nicht mehr zur Verfügung steht. Die Verleihdauer endet mit dem Zeitpunkt des Wiedereintreffens der Leihware in den Räumlichkeiten des Verleihers.
7. Der Ausleiher gerät mit Ablauf der 14-Tages-Frist automatisch in Verzug, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich festgehalten wurde. Während des Verzugs sind eine Nutzungszuschlag sowie ein gegebenenfalls anfallender Verzugsschaden zu bezahlen. Diese Zuschläge werden wie folgt in Rechnung gestellt: 15 bis 28 Tage Leihdauer: Leihgebühr +50% Zuschlag, 29 bis 42 Tage Leihdauer: Leihgebühr +100% Zuschlag, 43 bis 60 Tage Leihdauer: Leihgebühr +200% Zuschlag. Nach der Verleihdauer von mehr als 61 Tagen wird die Leihware als verloren betrachtet und der volle Warenwert zzgl. Kosten werden dem Ausleiher in Rechnung gestellt.
8. Die Leihware bleibt die ganze Zeit Eigentum von DIY-Stock Schmidt+Somfleth GBR.
9. Innerhalb der Geschäftsräume der Verleiher haftet der Ausleiher für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
10. Außerhalb der Räume des Verleihers, haftet der Ausleiher für Fahrlässigkeit und Vorsatz, gleich ob er selbst oder Dritte die Ware beschädigt haben. Der Ausleiher haftet unabhängig vom Verschulden für den Verlust/Abhandenkommen der ausgeliehenen Ware.
11. Bei Beschädigung einer Leihware, muss der Ausleiher, in Absprache mit dem Verleiher, für die professionelle Reparatur sorgen. Ist dies dem Ausleiher nicht möglich, berechnet der Verleiher eine Pauschale pro Schaden von mindestens 25 Euro. Der Verleiher behält sich vor, die Höhe der Pauschale anhand des Warenwertes anzusetzen.
12. Bei Verschmutzung einer Leihware während der Leihdauer muss der Ausleiher diese durch eine professionelle Reinigung, in Absprache mit dem Verleiher wieder beheben. Der Verleiher behält das Recht, im Einzelfall und ohne Absprache, eine zusätzliche Pauschale von 7 Euro pro verschmutzter Leihware zu erheben.
13. Bei kleinen, aber nicht mehr zu behebenden Schäden (Risse, Sprünge etc) wird eine Pauschale von 15 Euro für die entstandene Wertminderung angesetzt. Der Verleiher behält sich vor, die Wertminderung im Einzelfall höher anzusetzen.
14. Bei irreparablem Schaden, Verlust oder Abhandenkommen einer Leihware muss der volle Warenwert ersetzt werden. In jedem Fall erhält der Verleiher möglichst alle Einzelteile (Scherben, Bruchstücke, Stoffreste) zurück. Ist eine Leihware wiederbeschaffbar wird der Einkaufspreis zzgl. alle dabei entstehenden Kosten berechnet. Ersatz durch ähnliche Ware wird vom Verleiher nicht akzeptiert.
15. Der Mindestverleihwert beträgt 15 Euro.
16. Die entstandene Leihgebühren zzgl. etwaiger Kosten aus dem Punkten 12–15 wird vom Verleiher möglichst schnell in Rechnung gestellt. Rechnungen werden anhand der Informationen, die der Ausleiher dem Verleiher mitteilt, erstellt.
18. Rechnungen sind 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig ohne Abzug. Der Rechnungsempfänger gerät nach Ablauf dieser Frist in Zahlungsverzug.
17. Zahlungsverzug wird vom DIY-Stock Schmidt+Somfleth GBR (Verleiher) bis auf weiteres wie folgt bearbeitet: a. Ist nach 6 Wochen ab Rechnungsdatum kein Zahlungseingang festzustellen erfolgt eine Zahlungserinnerung per Telefon, Fax, Email oder Post. Diese Zahlungsaufforderung versteht sich als eine 14tägige Zahlungsfrist. b. Bleibt diese Zahlungsaufforderung so wie die 14tägige Zahlungsfrist ohne Zahlungseingang, folgt eine einzige Mahnung per Post über alle offenen Rechnungsbeträge des Rechnungsempfängers unabhängig vom Rechnungsdatum, zzgl. 30 Euro Aufwand/Mahngebühr und eine Zahlungsfrist von 7 Tagen. c. Bleibt diese letzte Mahnung unbeachtet und ohne Zahlungseingang, werden nach dieser letzten Frist alle offenenBeträge des Rechnungsempfängers inkl. unserer Bearbeitungsgebühren unserem Anwalt übergeben, der ab da alle weiteren rechtlichen Schritte einleitet. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Hamburg. DIY STOCK Maren Somfleth Juni 2022